- Mainperformance GmbH Waldschmidtstraße 69 60316 Frankfurt am Main
- dp@mainperformance.de
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Mainperformance GmbH
Waldschmidtstraße 69
60316 Frankfurt am Main
dp@mainperformance.de
www.mainperformance.de
1.1 Gegenstand der Dienstleistung ist das Fitness Training in Einzelbetreuung des Kunden (auch genannt
„Personal Training oder „Trainingseinheiten“). Für diese Dienstleistung gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Anzahl der Trainingseinheiten pro Woche geht aus dem oben ausgewählten Trainingstarif hervor.
Kunde und der Dienstleister vereinbaren, an welchem Termin die Trainingseinheiten stattfinden.
1.3 Vereinbarte Trainingstermine können vom Kunden bis 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins
abgesagt und später nachgeholt werden. Erfolgt die Absage des Kunden weniger als 24 Stunden vor
einem vereinbarten Termin, verfällt die Trainingseinheit ersatzlos.
1.4 Bei rechtzeitiger Absage eines Trainingstermins kann ein Nachholtermin vereinbart werden. Bereits vereinbarte Nachholtermine können bei einer weiteren Absage nicht erneut gutgeschrieben oder verschoben werden.
1.5 Nicht wahrgenommene Trainingstermine innerhalb eines Quartals müssen innerhalb desselben Quartals nachgeholt werden und können nicht auf das nächste Quartal übertragen werden.
1.6 Der Trainingsort sind die vom Dienstleister gestellten Räumlichkeiten in der Waldschmidtstraße 69,
60316 Frankfurt am Main. Ein abweichender Trainingsort kann vereinbart werden.
1.7 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Kunden
persönlich in Anspruch genommen werden.
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit „Personal Training“ beträgt 55 Minuten. Kürzere oder längere
Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Trainingseinheiten sind nicht Trainergebunden. Es steht dem Dienstleister frei welcher Trainer mit
dem Kunden die Trainingseinheiten absolviert. Hierbei werden die Wünsche des Kunden berücksichtigt.
2.3 Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Eingangscheck mit dem Klienten
abgestimmt und alle 4 Wochen im Rahmen einer Konsultation überprüft und neu vereinbart.
2.4 Der Kunde versichert, nach eigener Einschätzung bei Vertragsunterzeichnung sportgesund zu sein.
Wenn er sich in seiner eigenen Einschätzung nicht sicher ist, hat er sich bei einem Arzt seines
Gesundheitszustandes und seiner Sporttauglichkeit versichert. Sollte sich sein Gesundheitszustand
nach eigener Einschätzung während der Vertragsdauer ändern, zieht er einen Arzt zu Rate. Der Kunde
nimmt an Trainingseinheiten nur teil, wenn er sich in diesem Zeitpunkt gesund fühlt. Jede Veränderung
seines Zustandes während einer Trainingseinheit teilt er dem Dienstleister sofort mit.
3.1 Der Dienstleister haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer
Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit der Anbieter nach den bei
Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste.
Im Übrigen ist die Haftung des Dienstleisters – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen –
ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von
Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen
Verschweigen von Mängeln durch den Dienstleister.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die erworbenen
Dienstleistungen und Waren (z.B. Supplements im Studio) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde wird dem Dienstleister hierfür ein schriftliches
Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.2 Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem
Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 9,00 pro entstandener Rücklastschrift. Diese
werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen
Bankvorlauffristen entweder am letzten Bankbuchungstag des Monats oder am 15. des Monats bzw.
dem darauffolgenden Bankbuchungstag per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
5.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Feld „Vertragsbeginn“ eingefügten Datum.
5.2 Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem oben ausgewählten Trainingstarif. Nach
Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils einen Monat. Der Vertrag ist
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Tarifende schriftlich oder per Email kündbar.
6.1 Die Mitgliedschaft kann während der Dauer ohne Angaben von Gründen pro Kalenderjahr einen
Monat stillgelegt werden. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird
nicht erhoben. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
6.2 Stilllegungen nach 6.1 müssen schriftlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Stilllegung
beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können nicht rückwirkend gewährt werden.
6.3 Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um
die Dauer der Stilllegung.
6.4 Die Stilllegung ist ein unverbindliches Angebot. Ein Anspruch auf die Möglichkeit der Stilllegung
besteht hierbei nicht, vielmehr behält sich Mainperformance ausdrücklich vor, dieses Angebot auch
während der Grundlaufzeit ersatzlos zurückzuziehen.
7.1 Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (siehe Ziffer 15).
7.2 Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem
Monat zum Mitgliedschaftsende gekündigt werden.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit, verlängert sich der Vertrag um einen Monat. Die Mitgliedschaft kann von
beiden Seiten weiterhin nach der Verlängerung mit einer Frist von einem Monat zum neuen
Mitgliedschaftsende gekündigt werden.
7.3 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung oder der
Email bei Mainperformance maßgeblich.
8.1 Die Höhe des monatlichen Beitrags ist im Vertrag vereinbart.
8.2 Im Falle von Barzahlung wird pro Bearbeitungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von
EUR 50,00 erhoben.
8.3 Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt Mainperformance ab
dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
8.4 Die Anzahl der Trainings bei Mitgliedschaften, mit einer limitierten Menge an Trainings, gelten immer
je Abrechnungszeitraum. Im Falle von mehr Trainings in einem Abrechnungszeitraum werden die
zusätzlichen Trainings automatisch mit dem Betrag des individuellen Stundentarifs verrechnet. Beispiel:
MP Mitgliedschaft 2x/ Woche sind 4 Trainings pro Abrechnungszeitraum. Wenn ein Kunde 5x pro
Abrechnungszeitraum am Training teilnimmt, wird dies extra berechnet.
9.1 Der 14-tägige Beitrag ist jeweils zum Montag eines neuen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig
und wird von dem umseitig genannten Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
9.2 Der Teilbeitrag sowie die Verwaltungsgebühr und der Eingangscheck sind einmalige Gebühren. Sie
werden bei Abschluss der Vereinbarung fällig und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlauffristen, eingezogen. Sie sind nicht erstattungsfähig.
9.3 Der gesetzlichen Avisierungspflicht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird durch die
Angaben in der Nutzungsvereinbarung und in den AGBs nachgekommen. Ansonsten wird die
Avisierungspflicht ausgeschlossen.
10.1 Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem
Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 10,00 pro entstandener Rücklastschrift.
Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich
vorgeschriebenen Bankvorlauffristen im Rahmen des nächsten SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
11.1 Für Reparaturen und Renovierungen behält sich Mainperformance das Recht vor, Teilbereiche für einen
angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Minderungsrecht entsteht.
12.1 Kommt ein Mitglied mit zwei Mitgliedsbeiträgen in Rückstand, ist die Mainperformance berechtigt,
den zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Restbetrag geltend zu machen. Bankund Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
12.2 Mainperformance ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum
Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen.
12.3 Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich Mainperformance das Recht zur außerordentlichen
Kündigung vor. Die Mitgliedsbeiträge werden in diesem Fall sofort fällig.
13.1 Machen es die persönlichen Umstände unmöglich das Leistungsangebot von Mainperformance zu
nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen. Jedoch
bietet Mainperformance in besonderen Fällen folgende Regelungen an:
13.2 Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von vier Wochen
übersteigt, kann die Mitgliedschaft auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus monatsweise
stillgelegt werden.
13.3 Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu zwölf Monate stillgelegt oder gekündigt
werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich.
14.1 Ein Wohnortwechsel berechtigt zur außerordentlichen Beendigung der Mitgliedschaft, wenn der
Wohnortswechsel durch Bescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen werden kann und der neue
Wohnort mehr als 20 km vom Mainperformance Personal Training Studio entfernt ist.
14.2 Die Schließung eines Mainperformance Personal Training Studios berechtigt zur außerordentlichen
Kündigung, wenn danach das nächstgelegene, oder verlegte Mainperformance Personal Trainings
Studio mindestens 20 km weit vom Hauptsitz des Mitglieds entfernt ist.
14.3 Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen eine weitere
Nutzung der Leistung von Mainperformance nicht mehr zumutbar ist, wie bspw. eine durch
fachärztliches Attest nachgewiesene Schwangerschaft oder dauerhafte Sportunfähigkeit.
14.4 Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form oder per Email eingereicht werden und
können erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die
Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Vertragsende.
15.1 Wird es Mainperformance aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich Leistungen
zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat
jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft
kostenlos weiter zu trainieren.
16.1 Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten von
Mainperformance wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das
zur Verfügung stellen von Spinden begründet keinerlei Pflichten von Mainperformance in Bezug auf die
eingebrachten Gegenstände.
17.1 Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher Abbuchung nur über
das Konto des Erziehungsberechtigten erfolgen. Es wird keine Haftung übernommen.
18.1 Der Dienstleister ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die
geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail
zugesendet. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von sechs
Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Dienstleister wird den Kunden in der E-Mail auf die
Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist gesondert hinweisen. Bei Ausübung
des Widerspruchsrechts durch den Kunden werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der
Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
18.2 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.